Luftverschmutzung in städtischen Ballungsräumen
Probleme der Luftverschmutzung belasten Menschen in städtischen Ballungsräumen bereits seit der Industrialisierung. Auch im Zuge des Aufkommens der Ökologiebewegung in den 1960er und 1970er Jahren wurde „Saubere Luft“ als zentrales Problemfeld identifiziert und dieses Feld politisch ausgehandelt. In Deutschland wurde Luftverschmutzung daraufhin politisch durch eine institutionalisierte Umweltpolitik aufgegriffen und in Form einer „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)“ und dem „Bundesimmissionsschutzgesetz“ umgesetzt. Zuletzt richtete sich der Blick verstärkt auf die Verminderung der Luftschadstoffe, die der wachsende Automobilverkehr in vielen Städten hervorgerufen hat.
Die Diskussionen und Auseinandersetzungen um das öffentliche Gut „saubere Luft“ werden vor allem in städtischen Ballungsgebieten geführt. Zugleich handelt es sich bei Problemen der Luftreinhaltung um ein grenzüberschreitendes, vielfach europäisches Problem. Das Forschungsprojekt befasst sich entsprechend mit der lokalen und supranationalen Ebene des Gewährleistungsstaates. Im Rahmen von Fallstudien werden wichtige Initiativen – Richtlinien, Luftreinhaltepläne etc. – untersucht. Es geht um die Rekonstruktion und Auswertung der diskursiven Prozesse, über die sich unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteure (lokale Initiativen, Nichtregierungsorganisationen oder auch Privatpersonen) in die (Neu-)Aushandlung staatlicher Gewährleistung des öffentlichen Gutes „saubere Luft“ einbringen.
Kooperationspartner im Handlungsfeld „Sicherstellung von ‚sauberer Luft‘“ sind die Deutsche Umwelthilfe und das Klima- und Umweltbündnis Stuttgart.
Bildquelle: Patrick Robert Doyle on Unsplash

Links zum Thema
Weitere Beträge
Kontakt
Dr. Melanie Nagel
melanie.nagel[at]uni-tuebingen.de
Büroadresse:
Forschungsinstitut für Arbeit, Technik und Kultur
Haußerstraße 43
72076 Tübingen
Telefon 07071/297-8386
Projektberichte aus dem Handlungsfeld
Saubere Luft

Stößt der Gewährleistungsstaat beim Diesel-Skandal an seine Grenzen?
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am 25. Mai 2020 besteht für Zehntausende Besitzer von Diesel-Fahrzeugen die Möglichkeit, Schadenersatz von Volkswagen zu fordern.